Urheberrechtsverletzungen auf Websites sind in Deutschland ein häufiger Grund für Abmahnungen – und viele Betreiber wissen nicht einmal, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Besonders bei Bildern ist die Rechtslage streng. Ein Überblick über die wichtigsten Grundsätze.
Eigene Werke
Am einfachsten und sichersten sind selbst erstellte Inhalte:
- Selbst geschriebene Texte: Sobald ein Text eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht – also nicht nur eine nüchterne Auflistung von Fakten ist –, genießt er automatisch urheberrechtlichen Schutz. Als Urheber dürfen Sie ihn auf Ihrer Website verwenden.
- Selbst fotografierte Bilder: Fotos, die Sie selbst gemacht haben, gehören Ihnen. Achten Sie jedoch darauf, dass keine erkennbaren Personen ohne deren Einwilligung abgebildet sind (Recht am eigenen Bild, § 22 KUG).
Lizenzierte Bilder
Wenn Sie Bilder von Dritten verwenden möchten, benötigen Sie eine Lizenz. Wichtig ist dabei, die Lizenzbedingungen genau zu lesen – sie unterscheiden sich erheblich:
- Kommerzielle Stockfoto-Dienste: Getty Images, Adobe Stock, Shutterstock und ähnliche Anbieter verkaufen Nutzungsrechte. Die Lizenz legt fest, für welche Zwecke (kommerziell/redaktionell), in welchem Umfang (Auflage, Reichweite) und für welchen Zeitraum das Bild genutzt werden darf.
- Creative-Commons-Lizenzen: Viele Bilder auf Plattformen wie Flickr oder Wikimedia Commons stehen unter CC-Lizenzen. Diese erlauben die Nutzung oft kostenlos – aber unter bestimmten Bedingungen (z. B. Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung).
- Kostenlose Stockfotos: Anbieter wie Unsplash, Pexels oder Pixabay bieten viele Bilder zur freien Verwendung an. Trotzdem sollten die jeweiligen Lizenzbedingungen geprüft werden.
Fremde Werke
Bilder oder Texte aus dem Internet einfach zu kopieren und auf der eigenen Website zu verwenden ist in fast allen Fällen eine Urheberrechtsverletzung – auch wenn die Quelle angegeben wird. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers dürfen fremde Werke nicht verwendet werden.
Das gilt auch für Logos, Grafiken, Icons und Produktfotos von Herstellern. Selbst wenn diese auf anderen Websites zu sehen sind, bedeutet das nicht, dass deren Verwendung erlaubt ist.
Urhebervermerk
Manche Lizenzen – insbesondere Creative-Commons-Lizenzen vom Typ CC BY – schreiben vor, dass der Urheber namentlich genannt werden muss. Der Vermerk muss direkt beim Bild oder in einer zentralen Quellenangabe erscheinen. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht in der Regel nicht aus.
Hinweis: Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu urheberrechtlichen Risiken wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
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