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Kurze Antwort: Für nahezu alle geschäftlichen und gewerblichen Websites in Deutschland gilt: Ja. Sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie weglässt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Impressumspflicht

Das Impressum ist gesetzlich in § 5 TMG (Telemediengesetz) geregelt. Es muss auf jeder geschäftsmäßig betriebenen Website leicht auffindbar, direkt erreichbar und vollständig sein. Pflichtangaben sind unter anderem:

Wer braucht ein Impressum? Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Online-Shops, Blogs mit Werbung oder Monetarisierung, Vereine mit öffentlichem Auftritt.

Wer braucht kein Impressum? Rein private Websites ohne jeden geschäftlichen Bezug – zum Beispiel ein persönliches Tagebuch ohne Werbung und ohne Produkte oder Dienstleistungen.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und ergänzend durch § 13 f. TMG geregelt. Sie ist immer dann erforderlich, wenn die Website personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist heutzutage fast immer der Fall, sobald eines der folgenden Elemente eingesetzt wird:

Die Datenschutzerklärung muss erklären, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange sie gespeichert werden.

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